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Personalfreisetzung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ist die Verminderung des personellen Produktivitätspotenzials eines Unternehmens. Daneben wird der Begriff auch für personelle Einzelmaßnahmen verwendet, deren Ziel die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist. Veränderungen und Anpassungen organisatorischer Art sind fester Bestandteil eines kontinuierlich stattfindenden Organisationsentwicklungsprozesses in Unternehmen. Dabei bedeuten Personalanpassungsmaßnahmen immer eine tiefgreifende Veränderung für die betroffenen Mitarbeiter, aber auch für das Unternehmen in Gänze. Ob diese Maßnahmen als Personalumstrukturierung, Personalabbau, Kündigungen, Downsizing oder anders bezeichnet werden ist dabei nebensächlich. Vor dem Ausspruch einer Kündigung sollte ggf. auch die Suche nach alternativen Einsatzmöglichkeiten für Mitarbeiter zu bedenken sein. Durch personelle Anpassungen entsteht in einem Unternehmen immer eine Dynamik, die es zu lenken gilt. Denn auch in Maßnahmen zur Personalanpassung können Chancen für Mitarbeiter wie auch Unternehmen liegen.

    Gründe: Übersteigt der aktuelle Personalbestand den Personalbedarf oder ist offensichtlich, dass dieser Umstand eintreten wird, so sind Personalanpassungsmaßnahmen einzuleiten. Es liegt somit ein Personalüberhang vor, der auch als negativer Nettopersonalbedarf bezeichnet wird.

    Maßnahmen: Die Personalanpassung umfasst dabei alle Maßnahmen, mit denen der Personalüberhang in qualitativer, quantitativer, örtlicher und zeitlicher Hinsicht abgebaut wird. Hierbei werden Maßnahmen unterschieden, die mit oder ohne Personalabbau einhergehen. Maßnahmen ohne Personalabbau zielen darauf ab, das zur Verfügung stehende Arbeitskräftepotenzial des Unternehmens zu vermindern, ohne Kündigungen auszusprechen. Maßnahmen mit Personalabbau beenden dagegen die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Mitarbeitern.


    (1) Maßnahmen ohne Reduktion der Gesamtbelegschaft: Umsetzung bei partiellen Überkapazitäten, Abbau von Überstunden, Arbeitszeitverkürzung, Kurzarbeit, Rückruf von Lohnaufträgen (Insourcing).


    (2) Maßnahmen mit Reduktion der Gesamtbelegschaft: (a) Nichtersetzen des natürlichen Ausscheidens von Personen bei Fluktuation, Ruhestand, Tod. (b) Förderung des freiwilligen Ausscheidens durch Abfindungsangebote. (c) Entlassungen.

    Vgl. Abbildung; vgl. auch Personalplanung, Outplacement.

    Abbildung: Betriebliche Maßnahmen der Personalanpassung; in Anlehnung an Drumm (2008)

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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