Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von positive Vertragsverletzung vom 10.07.2018 - 11:58
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 29.08.2018 - 08:55
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 17.08.2018 - 08:36
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 07.08.2018 - 10:28
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 10.07.2018 - 11:58
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 28.02.2013 - 15:10
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 22.10.2009 - 08:51
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von positive Vertragsverletzung vom 14.05.2008 - 10:26
positive Vertragsverletzung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verletzung einer (meist vertraglichen) Verpflichtung, die nicht Verzug oder Unmöglichkeit begründet. Durch die Schuldrechtsreform als Schlechtleistung und Verletzung einer Schutzpflicht in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon