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Verrechnungskonten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Finanzbuchhaltung:
Konten, die keine eigentliche Abrechnungsstelle eines Bilanzpostens sind, die aber auch nicht als Unterkonten des Kapitalkontos zu den Erfolgskonten gerechnet werden können. Verrechnungskonten sind Hilfskonten aus buchungstechnischen Gründen, die sich immer wieder ausgleichen.
II. Kostenrechnung:
Die Konten der Klasse 5 des Gemeinschafts-Kontenrahmens industrieller Verbände (GKR), die mit tatsächlich angefallenen Gemeinkosten belastet und mit verrechneten Gemeinkosten erkannt werden. Verrechnungsunterschiede sollen sich über größere Zeitabstände (Jahr) möglichst ausgleichen, andernfalls ist Korrektur der Normalzuschläge erforderlich. Differenzen werden über ein Abgrenzungssammelkonto gebucht.
III. Internationale Wirtschaftsbeziehungen:
Konten bei Zentralbanken und/oder Geschäftsbanken, die aufgrund eines zwischen zwei oder mehreren Ländern abgeschlossenen Zahlungsabkommens geführt werden und auf denen der Verrechnungsverkehr abgewickelt wird. Verrechnungskonten können mit einem Swing versehen sein, es kann Abwicklung der Salden in harter Währung vereinbart sein etc.
Zu unterscheiden:
(1) Ein-Konten-System, bei dem alle Verrechnungen über ein Konto des einen Vertragspartners bei der Zentralbank des anderen Vertragspartners laufen;
(2) Zwei-Konten-System, bei dem jeder der Vertragspartner ein Verrechnungskonto bei der Zentralbank des anderen Vertragspartners unterhält.
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