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Umsatz
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1. Betriebswirtschaftlehre: Summe der in einer Periode verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen; auch als Erlös (v.a. im Rechnungswesen) bezeichnet.
Vgl. auch Absatz.
2. Umsatzsteuerrecht: Oberbegriff für Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben und Verbringungen. Nicht mit Umsatz dürfen verwechselt werden: Einfuhren, Erwerbe.
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