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Generalzolldirektion
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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oberste nationale Zollbehörde. Die Generalzolldirektionen wird in vielen Staaten als oberste nationale Zollbehörde unterhalb des nationalen Finanzministeriums geführt, z. B. in Frankreich, Schweden, Rumänien, Türkei, Albanien und Israel.
Situation in Deutschland: In Deutschland hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) entschieden, eine Generalzolldirektion (GZD) als oberste Zollbehörde mit Wirkung vom 1.1.2016 zu gründen. Bislang im BMF angesiedelte Aufgaben wurden abgeschichtet, die bisherigen Mittelbehörden, die fünf Bundesfinanzdirektionen (BFD), wurden aufgelöst und in die neue Generalzolldirektion überführt. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) und das Zollkriminalamt (ZKA) sind ebenso in der GZD aufgegangen. Die GZD hat den Status einer Bundesoberbehörde. Der zentrale Sitz der Generalzolldirektion ist Bonn, wobei verschiedene Dienstsitze an den bisherigen Standorten der BFDen und des BWZ erhalten bleiben. Die GZD gliedert sich in zwei Zentraldirektionen und zunächst sieben (seit 2021 acht) Fachdirektionen. Eine entsprechende Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) ist im November 2015 beschlossen worden. Ziel der erneuten Strukturreform ist eine Effizienzsteigerung und Stärkung der Ortsebene. Die Mittelbehörden in der Zollverwaltung werden aufgegeben. Mit Wirkung vom 1.5.2021 wird die Financial Intelligence Unit (FIU) - die sog. Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - als Direktion X aus der Direktion VIII ausgegliedert.
Hintergrund: In Deutschland gibt es traditionell einen dreistufigen Verwaltungsaufbau der Zollverwaltung. Hauptzollamt, Zollfahndungsamt (örtliche Behörde), Bundesfinanzdirektion, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ), Zollkriminalamt (ZKA) (Mittelbehörde), Bundesministerium der Finanzen (oberste Behördenebene). Zuvor (bis 2008) waren die Oberfinanzdirektionen die gemeinsamen Mittelbehörden der Finanzverwaltung der Länder und des Bundes.
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