Aufteilungsverbot
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gilt für nicht abziehbare Kosten der Lebensführung nach § 12 EStG, d.h. für Aufwendungen die sich der privaten und beruflichen Lebensführung nicht eindeutig zuordnen lassen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Anschaffungskosten Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Darlehen Firmenwert Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Nachhaltigkeit Nichtigkeit Personengesellschaft Rückstellung Sonderausgaben offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Aufteilungsverbot
ausgehend
eingehend
Aufteilungsverbot
ausgehend