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Auskunftspflicht

Definition: Was ist "Auskunftspflicht"?

 

bes. gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung von Auskunft.

I. Arbeitsrecht:

im Rahmen der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; vgl. Zeugnis. Zur Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (bAV) vgl. § 2 VI Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

II. Steuerrecht:

Auskunftspflicht gemäß § 93 AO für alle Beteiligten am Besteuerungsverfahren und andere Personen über die für die Besteuerung erheblichen Sachverhalte, sofern keine Auskunftsverweigerungsrechte nach §§ 101–103 AO bestehen. Andere Personen trifft die Auskunftspflicht nur subsidiär, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.

III. Amtliche Statistik:

Auskunftspflicht obliegt allen natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personenvereinigungen, Behörden des Bundes und der Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Beantwortung ordnungsgemäß angeordneter Fragen gemäß dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 22.1.1987 (BGBl. I 462). Ob und in welchem Umfang eine Erhebung mit Auskunftspflicht erfolgen soll, wird durch die eine Statistik anordnende Rechtsvorschrift festgelegt.

IV. Versicherungswesen:

 

 

1. Begriff: Obliegenheit des Versicherungsnehmers, auf Anfrage Informationen an das Versicherungsunternehmen zu geben. ––2. Merkmale: Die Auskunftspflicht dient zur ordentlichen Regulierung von Schäden. Es muss jede Auskunft erteilt werden, die zur Regulierung durch das Versicherungsunternehmen als notwendig erachtet wird (vgl. § 31 VVG). ––3. Umgekehrt: Informationspflichten des Versicherungsunternehmens.

 

 

V. Außenwirtschaftsrecht:

Außenwirtschaftsgesetz (AWG).

VI. Zollrecht:

verbindliche Zolltarifauskunft, Auskunft, verbindliche Ursprungsauskunft.

VII. Sozialrecht:

Auskunfts- und Beratungspflicht.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Arbeitsrecht
    2. Steuerrecht
    3. Amtliche Statistik
    4. Versicherungswesen
    5. Außenwirtschaftsrecht
    6. Zollrecht
    7. Sozialrecht

    bes. gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung von Auskunft.

    Arbeitsrecht

    im Rahmen der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; vgl. Zeugnis. Zur Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (bAV) vgl. § 2 VI Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

    Steuerrecht

    Auskunftspflicht gemäß § 93 AO für alle Beteiligten am Besteuerungsverfahren und andere Personen über die für die Besteuerung erheblichen Sachverhalte, sofern keine Auskunftsverweigerungsrechte nach §§ 101–103 AO bestehen. Andere Personen trifft die Auskunftspflicht nur subsidiär, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.

    Amtliche Statistik

    Auskunftspflicht obliegt allen natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personenvereinigungen, Behörden des Bundes und der Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Beantwortung ordnungsgemäß angeordneter Fragen gemäß dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 22.1.1987 (BGBl. I 462). Ob und in welchem Umfang eine Erhebung mit Auskunftspflicht erfolgen soll, wird durch die eine Statistik anordnende Rechtsvorschrift festgelegt.

    Versicherungswesen

    1. Begriff: Obliegenheit des Versicherungsnehmers, auf Anfrage Informationen an das Versicherungsunternehmen zu geben.

    2. Merkmale: Die Auskunftspflicht dient zur ordentlichen Regulierung von Schäden. Es muss jede Auskunft erteilt werden, die zur Regulierung durch das Versicherungsunternehmen als notwendig erachtet wird (vgl. § 31 VVG).

    3. Umgekehrt: Informationspflichten des Versicherungsunternehmens.

    Außenwirtschaftsrecht

    Außenwirtschaftsgesetz (AWG).

    Zollrecht

    verbindliche Zolltarifauskunft, Auskunft, verbindliche Ursprungsauskunft.

    Sozialrecht

    Auskunfts- und Beratungspflicht.

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