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Beschäftigungstheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Teil der Volkswirtschaftstheorie, der sich mit der Bestimmung des Arbeitsvolumens (der Beschäftigung) in einer Volkswirtschaft befasst.

    2. Kontroverse: Während sich aus neoklassischer Sicht die Wirtschaft (abgesehen von saisonaler und friktioneller Arbeitslosigkeit) immer im Zustand eines Gleichgewichts bei Vollbeschäftigung befindet (klassische Lehre, Neoklassik), zeigt die Keynes'sche Lehre (Keynes), dass es durchaus längere Zeiten größerer unfreiwilliger Arbeitslosigkeit geben kann, die i.d.R. auf einen Mangel an gesamtwirtschaftlicher Nachfrage zurückzuführen ist. Nach neoklassischer Vorstellung wird die Beschäftigung wesentlich durch die Angebotsseite (Produktion) bestimmt. Dagegen betonen Keynes und die Keynesianer die Einflüsse der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage (Konsumausgaben + Investitionen + Staatsausgaben + Exporte - Importe) auf die Beschäftigung. Diese Kontroverse zwischen Angebots- und Nachfragetheorien ist nach wie vor aktuell und begründet die Unterschiede sowohl in Bezug auf Positionen und Forderungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Tarifverhandlungen als auch hinsichtich der politischen Vorstellungen zu Maßnahmen und Instrumenten einer Beschäftigungspolitik. Die neoklassische Sicht wird vertreten durch den Monetarismus, die Neue Klassische Makroökonomik, die Angebotsökonomik; die keynesianische Sicht wird vertreten durch den Keynesianismus, die Neokeynesianische Theorie und die Neukeynesianische Makroökonomik.

    Vgl. auch Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit.

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