Blisterpackung
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1. Begriff: Verpackung aus einer festen und ebenen Pappunterlage und einem die Ware umhüllenden transparenten und flexiblen Kunststoff, die Raum sparend an Lochwänden in der Verkaufsstelle des Einzelhandels befestigt werden kann.
2. Zweck: Blisterpackungen sind v.a. für die Selbstbedienung von Kleinteilen geeignet und sind u.a. wegen ihrer Größe ein Mittel zur Diebstahlminderung. Überdies wird durch die Verwendung von Blisterpackungen als Mehrstückpackungen die Nachfragemenge erhöht (z.B. Nägel, Schrauben etc.).
3. Arten: Zu unterscheiden sind drei Arten der Blisterpackung: a) Schweißverpackung: Sowohl Vorder- als auch Rückseite bestehen aus Kunststoff und diese werden miteinander verschweißt.
b) Klemmverpackungen: Vorderseite besteht aus Kunstoff und Rückseite aus Pappe, die Folie wird an den Kanten thermisch um die Pappe herumgebogen.
c) Heftverpackung: Kunststoffvorderseite und Papprückwand werden mittels Heftklammer miteinander verbunden.