Drei-Objekte-Grenze
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1. Begriff des Einkommensteuerrechts zur Abgrenzung von gewerblichen und privaten Grundstücksverkäufen.
Die Veräußerung von Grundvermögen ist bei Privatpersonen steuerfrei, wenn sie außerhalb der sog. Spekulationsfrist erfolgt, bei Gewerbetreibenden, die mit Grundstücken handeln, ist der Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken steuerpflichtig.
2. Grundsatz: Wenn jemand nur bis zu drei Objekte innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren veräußert, wird vermutet, dass dies im Rahmen privater Vermögensverwaltung erfolgt ist. Folglich bleiben die Veräußerungsgewinne steuerfrei. Werden dagegen innerhalb der Frist mehr als drei Objekte veräußert, wird gewerbliches Handeln vermutet, mit der Folge, dass der Veräußerungsgewinn aus den Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig ist.