Direkt zum Inhalt

Einfuhrbeschränkung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einfuhrrestriktion, Importbeschränkung, Importrestriktion; Beschränkung
    (1) der Einfuhr i. Allg.,
    (2) der Einfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen,
    (3) der Einfuhr aus bestimmten Drittländern. Beschränkungen innerhalb des EG-Binnenmarktes sind seit 1.1.1993 nicht mehr möglich. Nicht zur eigentlichen Einfuhrbeschränkung rechnen allgemeine Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der Zahlungsbilanz
    (4) Beschränkungen unterliegen normalerweise den Genehmigungsvorbehalt (bei Erteilung der Einfuhrgenehmigung ist die Einfuhr möglich). Zu unterscheiden sind Verbote, bei denen die Einfuhr immer untersagt bleibt; Verbot, Verbringungsverbot, Einfuhrverbot.

    Vgl. auch tarifäre Handelshemmnisse, nicht tarifäre Handelshemmnisse, Einfuhrkontingentierung, Einfuhrverbot, Einfuhrzoll, Protektion.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com