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Entscheidungsverhalten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Verhaltensmuster individueller und kollektiver Entscheidungsträger, die Ablauf und Ergebnis von Entscheidungsprozessen beeinflussen. Grundlegend für das Entscheidungsverhalten eines einzelnen Entscheiders sind sein Zielsystem, die Konsequenz, mit der er seine Ziele verfolgt, sowie seine Informationsverarbeitung.

    2. Allgemeiner Ansatz zum individuellen Entscheidungsverhalten: SOR-Modell, nach dem der Mensch Stimuli (S) in seinem Organismus (O) zu Reaktionen (R) verarbeitet (vgl. Abbildung „Entscheidungsverhalten”). Da die Stimuli sich auf Ziele oder Alternativen beziehen können, sind alle Typen von Entscheidungsverhalten durch dieses Erklärungsschema abgedeckt.

    3. Entscheidungsverhalten in der normativen und deskriptiven Entscheidungstheorie: Entscheidungsverhalten in der normativen Entscheidungstheorie wird durch die Axiome rationalen Entscheidens sowie durch rationale Informationsverarbeitung beschrieben. Zu den Axiomen rationalen Entscheidens zählen bspw. das Ordnungsaxiom und das Transitivitätsaxiom, nach denen ein rationaler Entscheider in der Lage ist, widerspruchsfreie Präferenzordnungen über Alternativen bzw. Ergebnisse zu bilden; vgl. auch Bernoulli-Prinzip. Rationale Informationsverarbeitung folgt dem Bayes-Theorem. In der Realität verstoßen Entscheider dagegen häufig gegen die Axiome rationalen Verhaltens, wie auch gegen das Bayes-Theorem. Aufgabe der deskriptiven Entscheidungstheorie ist es, solche Verstöße zu systematisieren und darauf aufbauend Theorien zu entwicklen, die die Informationsverarbeitung und Präferenzbildung realer Entscheider erklären. Vgl. auch Urteilsheuristik, Prospect-Theorie.

    4. Beschreibungen des Entscheidungsverhaltens von Individuen sind Bestandteil umfangreicherer Verhaltensmodelle (Menschenbilder, vgl. z.B. Homo Oeconomicus) der Wirtschaftswissenschaften.

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