Erhebungsgebiet
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früherer Begriff des Umsatzsteuerrechts: In den Zeiten der dt. Teilung wollte der bundesdeutsche Gesetzgeber vermeiden, das Gebiet der DDR als Ausland oder das Gebiet der Bundesrepublik als „Inland“ zu bezeichnen. Daher wurde stattdessen der Ausdruck „Erhebungsgebiet“ gewählt, um das Gebiet zu bezeichnen, in dem das (west-)deutsche UStG Gültigkeit hatte.
Gegensatz: Außengebiet.
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