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Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Programm der Europäschen Union (EU), das von der Europäischen Kommission am 12.5.2004 als Strategiepapier vorgelegt worden ist (KOM(2004) 373 endgültig). Ziel der ENP ist es, einen "Ring stabiler, befreundeter Staaten" um die EU herum zu etablieren und stabilisieren. Neben verbesserten Wirtschaftsbeziehungen sind die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschrechte vorgesehen.
    Die ENP hat ausdrücklich nicht die Erweiterung der EU zum Ziel. Zunächst nur an südliche Partnerländer gerichet (Union für den Mittelmeerraum), wurde das Programm 2008/2009 um eine sog. Östliche Partnerschaft erweitert. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die ENP mit Wirkung vom 1.12.2009 in Artikel 8 EUV rechtlich verankert.
    Die ENP wird durch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) finanziert. Im EU-Finanzplan 2014-2020 standen für die ENP 15,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 stehen für die Punkte "Nachbarschaft und die Welt" 98,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Verschiedene Instrumente stehen als Handlungsmöglichkeiten im Raum: neben Finanzierungshilfen insbes. technische Unterstützung durch den kurzfristigen Informationsaustausch mit Sachverständigen (TAIEX) und durch langfristig angelegte Verwaltungspartnerschaften mit Verwaltungen aus EU-Mitgliedstaaten (Twinning) in Form eines Projektes zum Kompetenzaufbau.
    Eine Reform der ENP wurde 2015 erforderlich: Neben einer stärkeren Differenzierung zwischen den Nachbarstaaten durch die Festlegung von individuellen Prioritäten der Zusammenarbeit sollen u.a. die EU-Mitgliedstaaten stärker bei der Planung sowie die "Nachbarn der Nachbarn" bei der Durchführung der Kooperationsformate einbezogen werden. Russland steht der Expansion der EU in Richtung russischer Machtsphären sehr kritisch gegenüber. Erstmals wurde das 2014 mit der Annexion der Krim und der ersten Ukraine-Krise deutlich. Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit 24.2.2022 hat sich die Lage vollständig geändert. An der Seite Russlands steht Belarus und gegen beide Staaten wurden umfangreiche Sanktionen der EU verhängt. Zunächst war ausdrücklich keine Beitrittsperspektive umfasst. Im Juni 2022 hat die EU der Ukraine und der Republik Moldau den EU-Beitrittskandidatenstatus verliehen. Georgien wurde der Status eines potentiellen Beitrittskandidaten zuerkannt. Die EU-Mitgliedstaaten erkennen insofern endgültig die neuen Realitäten an.

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