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Euroumrechnungsrücklage

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine steuerfreie Rücklage, die im Zuge der Umstellung von DM auf Euro für bestimmte Umrechnungsgewinne gebildet werden konnte (§ 6d EStG). Die Rücklage war spätestens bis zum Schluss des fünften nach dem 31.12.1998 endenden Wirtschaftsjahrs (also spätestens dem ersten nach dem 31.12.2003 endenden Wirtschaftsjahr) gewinnerhöhend aufzulösen.

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