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fixe Kosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Bedeutung
    3. Kostenverhalten

    feste Kosten, konstante Kosten.

    Begriff

    1. Allgemein: Kosten, die von der jeweils betrachteten Einflussgröße bzw. Entscheidung unabhängig sind, d.h. Kosten, die sich nicht mit der jeweils betrachteten Einflussgröße ändern. Entscheidend ist nicht das Verhalten der Mengenkomponente, sondern der Einfluss auf die Höhe der Ausgaben bzw. Auszahlungen (entscheidungsorientierter Kostenbegriff, Einzelkosten).

    2. Begriffsausprägungen: Zumeist gilt als Kosteneinflussgröße die Beschäftigung einer Kostenstelle oder des Gesamtunternehmens, z.B. im System des Direct Costing oder der flexiblen Plankostenrechnung. Daneben finden sich spezielle Ausprägungen, wie es z.B. in der Bezeichnung „losgrößenfixe Kosten“ zum Ausdruck kommt. Zuweilen wird auf das Kostenverhalten bez. bestimmter Entscheidungen abgestellt; in diesem Sinn sind entscheidungsfixe Kosten irrelevante Kosten (relevante Kosten).

    Gegensatz: variable Kosten.

    Bedeutung

    Die Trennung der Kosten in variable und fixe Bestandteile (Kostenauflösung) ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Kostenrechnung zur Fundierung und Kontrolle von unternehmerischen Entscheidungen heranziehen zu können. Nur auf ihrer Basis ist eine exakte Erfolgsprognose und -beurteilung möglich (Deckungsbeitragsrechnung).

    Kostenverhalten

    (bezogen auf die Kosteneinflussgröße Beschäftigung): 1. Absolut-fixe Kosten: Sie entstehen allein durch die Existenz des Betriebs ohne Rücksicht darauf, ob produziert wird oder nicht, Kosten der Betriebsbereitschaft (Zinsen, Mieten, Kosten der Unternehmensleitung).

    2. Intervallfixe Kosten, sprungfixe Kosten: Sie bleiben für bestimmte Beschäftigungsintervalle unverändert und steigen sprunghaft an, sobald die Ausbringungsmenge eine kritische Grenze übersteigt, z.B. Fixkosten einer zusätzlichen Maschine, Lohn einer zusätzlichen Arbeitskraft.

    Vgl. auch intervallfixe Kosten.

    3. Abbaufähige fixe Kosten: Teil der fixen Kosten, der bei einem Beschäftigungsrückgang (unter Beachtung der Kostenremanenz) abgebaut werden kann. Die betreffenden Produktionsfaktoren müssen eine entsprechende Teilbarkeit besitzen und dürfen nicht nur stillgelegt, sondern müssen abgebaut (verkauft bzw. entlassen) werden. Der Abbau fixer Kosten ist eine mittel- bis langfristige Entscheidung.

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