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freiwillige Kette

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: In ihrem Ursprung die vertikale Kooperation einer Großhandlung mit ausgewählten Einzelhändlern (Anschlusskunden) und gleichzeitig die horizontale Kooperation solcher Großhändler, um das Absatzgebiet der freiwilligen Kette über den regionalen Bereich einer Großhandlung ausdehnen zu können. Ein Ergebnis der horizontalen Kooperation des Großhandels ist i.d.R. die Errichtung einer nationalen Zentrale, so dass die freiwillige Kette ebenso wie die Einkaufsgenossenschaften dreistufig organisiert sind.

    2. Hauptziele: Erreichung höherer Mengenrabatte und günstigerer Konditionen durch Auftragsbündelung sowie Sicherung und Rationalisierung der Marktbeziehungen zwischen Großhandlung und ihren Anschlusskunden. Ausdehnung der Tätigkeit der zentralen Organisationen durch Übernahme von Funktionen aus den Bereichen Buchführung, Kostenrechnung, Datenverarbeitung sowie v.a. des einheitlichen Absatzmarketing.

    Ferner: Modernisierung des Vertriebsstellennetzes durch Mitgliederselektion, Versuch der Kompensation eventueller Wettbewerbsnachteile gegenüber Filialunternehmungen durch Gründung von Regiebetrieben und Einführung von neuen Partnerschaftsmodellen (Kooperationskaufmann). Dadurch andererseits Verlust an Selbstständigkeit und damit bisheriger Stärken der freiwilligen Kette, wie Ideenreichtum, Originalität, Initiative sowie intrinsische Motivation.

    Vgl. auch Full-Service-Kooperation.

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