Zitierfähige Version
- Revision von Marktwirtschaft vom 19.02.2018 - 15:49
- Revision von Marktwirtschaft vom 21.12.2017 - 16:19
- Revision von Marktwirtschaft vom 22.01.2013 - 12:14
- Revision von Marktwirtschaft vom 28.09.2009 - 13:28
- Revision von Marktwirtschaft vom 17.09.2009 - 13:36
- Revision von Marktwirtschaft vom 20.05.2008 - 09:55
Marktwirtschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Verkehrswirtschaft; Vertragswirtschaft. 1. Begriff: Wirtschaftsordnung mit dezentraler Planung und Lenkung der wirtschaftlichen Prozesse, die über Märkte mittels des Preismechanismus koordiniert werden. Staatliche Mindestaufgaben sind Setzung der Rahmenbedingungen, innerhalb derer die wettbewerbliche Koordination wirkungsvoll erfolgen kann, sowie Bereitstellung öffentlicher Güter (Liberalismus). Neben der Ordnungspolitik (Wettbewerbspolitik; Umweltpolitik) gibt es Eingriffe des Staates in den Wirtschaftsablauf. Diese werden als Instrumente der Prozesspolitik bezeichnet und werden z.B. im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (1967) legislativ verankert.
2. In der Realität gibt es unterschiedliche Formen der M. Neben der M. mit Dominanz des Privateigentums an Produktionsmitteln (privatwirtschaftliche M.) gibt es die
allerdings instabile
M. mit Dominanz des Staatseigentums (sozialistische M. in der Volksrepublik China) sowie die M. mit Gruppeneigentum (Arbeiterselbstverwaltung in Jugoslawien; selbstverwaltete sozialistische Marktwirtschaft).
3. Koordinationsformen: Die einzelwirtschaftlichen Planträger (Unternehmer und Haushalte) treffen ihre Entscheidungen über Produktion, Konsum, Sparen und Investieren und damit über Angebot und Nachfrage auf den einzelnen Märkten nach eigenen Zielvorstellungen im Streben nach Gewinn- bzw. Nutzenmaximierung. Dabei richten sie sich nach den für sie relevanten Marktpreisen, die bei freier Preisbildung die gesamtwirtschaftlichen Knappheitsrelationen der Güter und Leistungen ausdrücken und die wiederum durch die Reaktionen der Wirtschaftssubjekte selbst beeinflusst werden. Dieser permanente Rückkopplungsprozess bewirkt die Abstimmung der Einzelpläne und lenkt das selbstinteressierte Handeln in gesamtwirtschaftlich wohlfahrtsfördernde Bahnen: Sich frei bildende Preise informieren die Planträger über das jeweils zweckmäßigste Handeln, zwingen sie ggf. zu Planänderungen und motivieren sie durch Aussicht auf Gewinn- bzw. Nutzensteigerung. Der Wettbewerb kontrolliert gleichzeitig das individuelle Selbstinteresse, da durch Reaktionen der Marktneben- und -gegenseite und hierdurch induzierte Preisänderungen die permanente Gefahr der Gewinnerodierung sowie bei unsachgemäßen Entscheidungen die Gefahr von Vermögensverlusten besteht.
4. Staatsfunktionen: a) Voraussetzungen für eine, auf dem Konzept des Liberalismus beruhende Ordnung sind:
(1) Staatliche Gewährleistung der individuellen Wirtschafts- und Vertragsfreiheit und
(2) Etablierung individuell zugeordneter und übertragbarer Eigentumsrechte (Property Rights bzw. Verfügungsrechte) an den wirtschaftlichen Gütern. Auch hat der Staat eine aktive und vorbeugende Politik zum Schutz der Wettbewerbsfreiheit zu betreiben, um das Entstehen wettbewerbshemmender Marktmacht zu verhindern (vgl. zu den konstitutiven und regulierenden Prinzipien einer Wettbewerbsordnung Freiburger Schule).
b) Die Frage nach Notwendigkeit und Umfang sonstiger staatlicher Aktivitäten (z.B. Bereitstellung öffentlicher und meritorischer Güter, Sozial-, Vermögens-, Konjunktur-, Strukturpolitik etc.) wird je nach wirtschaftspolitischem Leitbild (neben Ordoliberalismus z.B. soziale Marktwirtschaft, Planification, Wohlfahrtsstaat) und wirtschaftstheoretischer Konzeption (Neoklassik, Monetarismus, Keynesianismus etc.) unterschiedlich beantwortet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon