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Ratenkredit

Definition: Was ist "Ratenkredit"?

Kredit, der als Darlehen in einer Summe zur Verfügung gestellt und durch Teilbeträge (Raten) zu tilgen ist. Er kommt als Konsumentenkredit, Teilzahlungsdarlehen, Verbraucherdarlehen vor, der an private Haushalte zur Finanzierung von Konsumgütern gewährt wird (Ratenkredit i.e.S.), und als Produktivkredit an Gewerbetreibende und Selbstständige zur Finanzierung von Investitionen (Gegenstände des Anlagevermögens).

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kredit, der als Darlehen in einer Summe zur Verfügung gestellt und durch Teilbeträge (Raten) zu tilgen ist. Er kommt als Konsumentenkredit, Teilzahlungsdarlehen, Verbraucherdarlehen vor, der an private Haushalte zur Finanzierung von Konsumgütern gewährt wird (Ratenkredit i.e.S.), und als Produktivkredit an Gewerbetreibende und Selbstständige zur Finanzierung von Investitionen (Gegenstände des Anlagevermögens). Der Begriff Ratenkredit wird häufig mit dem Teilzahlungskredit gleichgesetzt. Ein Teilzahlungskredit im ursprünglichen Sinn liegt bei einem finanzierten Abzahlungskauf vor.

    2. Abwicklung: Ratenkredite werden von Banken und Sparkassen als standardisierte Kredite gewährt; sie können zweckgebunden oder zur freien Verfügung gewährt werden. Ihre Abwicklung erfolgt über Darlehenskonten (im Gegensatz zu Dispositionskrediten, die als Kontokorrentkredite über Kontokorrentkonten abgewickelt werden). Bei Gewährung an Privatpersonen wird ein regelmäßiges, gesichertes Einkommen vorausgesetzt sowie die Fähigkeit, die vereinbarten monatlichen Ratenzahlungen laufend erbringen zu können. Kredithöhe meistens bis 25.000 Euro, Laufzeit zwölf bis 72 Monate. Bei Gewährung von Ratenkrediten an Gewerbetreibende erfolgt die übliche Kreditwürdigkeitsanalyse.

    3. Berechnung der Kreditkosten: Die Rate als gleichbleibende Monatsleistung enthält Zins-, Kosten- (Kreditgebühr, Restschuldversicherung, Vermittlungsgebühr u.a.) und Tilgungsanteil.
    (1) Entweder erfolgt die Zins-, Kosten- und Tilgungsverrechnung wie bei Darlehen unterjährig, zumeist monatlich auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Saldo (Tilgungsverrechnungsklausel), oder
    (2) die Zinsen werden bezogen auf den Anfangskreditbetrag in Prozent/Promille pro Monat abgerechnet.

    4. Sicherheiten: üblich sind: „stille Zession” des pfändbaren Teiles des Arbeitseinkommens, Mitverpflichtung des Ehepartners, Bürgschaften Dritter, Restschuld- oder Risikolebensversicherungen, in Ausnahmefällen aber auch sonstige Kreditsicherheiten.

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