Sortenhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bankmäßiger Handel mit ausländischen Banknoten und Münzen (Geldsorten); von bes. Bedeutung für den Reiseverkehr.
Die Kursbildung erfolgt frei am Markt. Bei vollständig konvertiblen Währungen orientiert sich der Sortenkurs am Devisenkurs.
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