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soziale Betriebsgestaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schlagwort für die Berücksichtigung gerechtfertigter Forderungen der Arbeitnehmer an den Betrieb, Würdigung der Persönlichkeit und Schaffung eines guten Betriebsklimas.

    1. Zweck: Soziale Betriebsgestaltung dient:
    (1) Dem Arbeitnehmer;
    (2) dem Betrieb durch Steigerung des Leistungswillens der Belegschaft.

    2. Mittel der sozialen Betriebsgestaltung: Gerechte Entlohnung, (betriebliche Lohngestaltung), Gewinnbeteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung, Miteigentum.

    Vgl. auch Betriebssoziologie.

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