soziale Betriebsgestaltung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schlagwort für die Berücksichtigung gerechtfertigter Forderungen der Arbeitnehmer an den Betrieb, Würdigung der Persönlichkeit und Schaffung eines guten Betriebsklimas.
1. Zweck: Soziale Betriebsgestaltung dient:
(1) Dem Arbeitnehmer;
(2) dem Betrieb durch Steigerung des Leistungswillens der Belegschaft.
2. Mittel der sozialen Betriebsgestaltung: Gerechte Entlohnung, (betriebliche Lohngestaltung), Gewinnbeteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung, Miteigentum.
Vgl. auch Betriebssoziologie.
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