Treuhandgesellschaften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesellschaften, die im Wesentlichen Buch- und Bilanzprüfungen durchführen und Beratungsaufgaben übernehmen. Die Übernahme von Treuhandschaften ist heute gegenüber Prüfungs- und Beratungstätigkeit zurückgetreten.
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