Beherbergungsgewerbe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Die Summe der Beherbergungsbetriebe bildet das Beherbergungsgewerbe.
2. Merkmale: Die amtliche dt. Statistik versteht unter Beherbergungsbetrieben bzw. Beherbergungsstätten: Betriebe, die nach Einrichtung u. Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als neun Gäste (im Reiseverkehr) gleichzeitig zu beherbergen. Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder als Nebenzweck betreiben. Die Tourismuswissenschaft untergliedert das Beherbergungsgewerbe in die traditionelle Hotellerie und die ergänzende Hotellerie (Parahotellerie).
2. Merkmale: Die amtliche dt. Statistik versteht unter Beherbergungsbetrieben bzw. Beherbergungsstätten: Betriebe, die nach Einrichtung u. Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als neun Gäste (im Reiseverkehr) gleichzeitig zu beherbergen. Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder als Nebenzweck betreiben. Die Tourismuswissenschaft untergliedert das Beherbergungsgewerbe in die traditionelle Hotellerie und die ergänzende Hotellerie (Parahotellerie).
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