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Alterssicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wichtiger Teil der sozialen Sicherung; nach dem Drei-Säulen-Konzept zu gliedern in: 1. Säule: die staatliche Alterssicherung (Generationenvertrag), der die gesetzliche Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte, die soziale Alterssicherung der freien Berufe sowie die soziale Sicherung der Beamten zuzuordnen sind, 2. Säule: die ergänzende erwerbsbezogene Alterssicherung mit betrieblicher Altersversorgung und zusätzlicher Altersversorgung im öffentlichen Dienst sowie 3. Säule: die private Altersvorsorge (vgl. Riester-Rente). Neben der Einkommenssicherung für das Alter tragen auch die Kranken- und Pflegeversicherung erheblich zur sozialen Sicherung im Alter bei. Faktisch übernehmen auch die Unfallversicherung und die Kriegsopferversorgung (Lastenausgleich) Funktionen der Alterssicherung für spezielle Personenkreise. 


     

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