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- Revision von Bundesgerichtshof (BGH) vom 08.06.2009 - 11:42
Bundesgerichtshof (BGH)
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letztinstanzlicher oberster Gerichtshof für Zivil- und Strafsachen; Sitz in Karlsruhe. Der BGH entscheidet durch die mit jeweils fünf Mitgliedern (Vorsitzenden Richtern und Richtern) besetzten Zivil- und Strafsenate. Die Richter werden durch den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen (§ 125 I GVG; Richterwahlgesetz) und vom Bundespräsidenten ernannt.
1. Sachliche Zuständigkeit:
(1) In Zivilsachen über das Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der Oberlandesgerichte - s. Oberlandesgericht (OLG) -, und (selten) der Sprungrevision gegen Urteile der Landgerichte; dabei müssen die Parteien durch bei dem BGH zugelassene Rechtsanwälte vertreten sein;
(2) in Strafsachen gemäß § 135 GVG u.a. als Rechtsmittelgericht über Revision gegen erstinstanzliche Urteile des Oberlandesgerichts und des Landgerichts (Große Strafkammer und Schwurgericht); die Staatsanwaltschaft wird durch den Generalbundesanwalt und Bundesanwälte vertreten (§ 142 I Nr. 1 GVG);
(3) in Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes über die Rechtsmittel der Beschwerde und der Berufung gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG);
(4) in der Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im dritten Rechtszug nach dem Steuerberatungsgesetz sowie im berufsgerichtlichen Verfahren gegen Wirtschaftsprüfer (WP) und vereidigte Buchprüfer im dritten Rechtszug nach der Wirtschaftsprüferordnung.
2. Veröffentlichung von BGH-Entscheidungen: Bedeutsame Entscheidungen des BGH in Zivil- und Strafsachen werden in amtlicher Sammlung (BGHZ und BGHSt) veröffentlicht und sind von großem Einfluss auf Auslegung und Fortentwicklung des Rechts.
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