Modifikationsschein
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tilgungsschein anstelle eines abhanden gekommenen Schuldscheins, der nicht nur die Rückzahlung eines Darlehens, sondern darüber hinaus bescheinigt, dass der abhanden gekommene Schuldschein ungültig sein soll.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.