Schiedsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine im internationalen Handel übliche Klausel zur außergerichtlichen Beilegung von etwaigen Streitigkeiten (z.B. „Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.”). Durch Aufnahme dieser Klausel unterwerfen sich die Vertragspartner freiwillig dem privaten Schiedsgerichtsverfahren.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
EU-GVV
EU-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung
Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)
Haager Einheitliches Kaufgesetz
Handelsklauseln
Schiedsgerichtsklausel
Schiedsgerichtsordnung
Schiedsklausel
UN-Kaufrecht
UN-Schiedsabkommen
United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)
Verordnung der EU über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Wiener Kaufrechtsübereinkommen
internationale Produkthaftung
internationale Schiedsklauseln
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
eingehend
Schiedsklausel
ausgehend
eingehend
Schiedsklausel
ausgehend