Policendarlehen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Ein vom Lebensversicherungsunternehmen gewährtes Darlehen an einen Versicherungsnehmer maximal in Höhe des Rückkaufwerts der Lebensversicherung.
2. Hintergründe: Grundsätzlich dürfen Lebensversicherungsunternehmen keine versicherungsfremden Geschäfte und damit auch keine Kreditgeschäfte betreiben (§ 15 VAG). Policendarlehen sind hiervon allerdings ausgenommen, da der Versicherungsnehmer ohnedies bis zur Höhe des Rückkaufwerts einen Anspruch auf Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag hat. Policendarlehen dürfen nach § 3 I Nr. 5 AnlV dem gebundenen Vermögen zugeführt werden.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Barwert
Betrieb
Betriebsstätte
Fahrlässigkeit
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Societas Europaea (SE)
Subsidiarität
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Policendarlehen
ausgehend
eingehend
Policendarlehen
ausgehend