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Außenhandel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Teil des Handels, der Güter über die Grenzen eines Landes importiert (Einfuhr) oder exportiert (Ausfuhr). Träger sind Einfuhrhändler und Ausfuhrhändler. – Umfang: Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland wird in amtlichen Außenhandelsstatistiken nach Menge und Wert der Waren sowie nach Bezugs- und Absatzgebieten (Herstellungs- bzw. Verbrauchsländer/Einkaufs- bzw. Käuferländer) ausgewiesen.
Gegensatz: Binnenhandel.
Vgl. auch Ausfuhrhandel, Ausfuhrverfahren, Einfuhrhandel, Einfuhrverfahren, Handelsbilanz, Handelspolitik.
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