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Außenhandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des Handels, der Güter über die Grenzen eines Landes importiert (Einfuhr) oder exportiert (Ausfuhr). Träger sind Einfuhrhändler und Ausfuhrhändler.

    Umfang: Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland wird in amtlichen Außenhandelsstatistiken nach Menge und Wert der Waren sowie nach Bezugs- und Absatzgebieten (Herstellungs- bzw. Verbrauchsländer/Einkaufs- bzw. Käuferländer) ausgewiesen.

    Gegensatz: Binnenhandel.

    Vgl. auch Ausfuhrhandel, Ausfuhrverfahren, Einfuhrhandel, Einfuhrverfahren, Handelsbilanz, Handelspolitik.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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