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Bankwochenstichtage

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    7., 15., 23. und letzter Tag eines Monats. Zur Vereinfachung werden einige bankstatistische Angaben - z.B. die reservepflichtigen Verbindlichkeiten - in Deutschland nicht für jeden Geschäftstag, sondern nur  für die Bankwochenstichtage ausgewiesen.

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