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Belastung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Arbeitspsychologie
    2. Buchführung
    3. Grundstücksrecht

    Arbeitspsychologie

    Beanspruchung und Belastung.

    Buchführung

    Die Eintragung eines Buchungspostens im Soll eines Kontos („belasten”). Das zu belastende Konto steht im Buchungssatz der doppelten Buchführung an erster Stelle, z.B. Kassakonto an Warenverkaufskonto (Belastung Kasse).

    Gegensatz: Gutschrift.

    Grundstücksrecht

    In Abt. 2 und 3 des Grundbuchs eingetragene Rechte eines Dritten an einem Grundstück; in Abt. 2 Beschränkungen des Eigentums wie Grunddienstbarkeiten und Nießbrauch; in Abt. 3 die häufigeren Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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