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Belastung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Arbeitspsychologie:

    Beanspruchung und Belastung.

    II. Buchführung:

    Die Eintragung eines Buchungspostens im Soll eines Kontos („belasten”). Das zu belastende Konto steht im Buchungssatz der doppelten Buchführung an erster Stelle, z.B. Kassakonto an Warenverkaufskonto (Belastung Kasse).

    Gegensatz: Gutschrift.

    III. Grundstücksrecht:

    In Abt. 2 und 3 des Grundbuchs eingetragene Rechte eines Dritten an einem Grundstück; in Abt. 2 Beschränkungen des Eigentums wie Grunddienstbarkeiten und Nießbrauch; in Abt. 3 die häufigeren Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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