Zitierfähige Version
- Revision von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung vom 08.07.2009 - 11:29
- Revision von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung vom 24.11.2009 - 14:00
- Revision von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung vom 12.01.2010 - 09:55
- Revision von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung vom 09.08.2010 - 09:36
- Revision von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung vom 23.11.2012 - 10:45
- Revision von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung vom 01.10.2014 - 16:04
- Revision von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Besondere Verfahren vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Besondere Verfahren vom 14.02.2018 - 16:46
- Revision von Besondere Verfahren vom 15.02.2018 - 14:59
Besondere Verfahren
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Im Unionszollkodex (UZK) gibt es nur noch drei Zollverfahren (Art. 5 Nr. 16 UZK): a) Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, b) besondere Verfahren und c) Ausfuhr (besser: Ausfuhrverfahren). Von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind in der EU die sog. besonderen Verfahren (bislang sog. Nichterhebungsverfahren); das sind nach Art. 210 UZK: das Versandverfahren (Versand: externer und interner Versand), das Zolllagerverfahren (Lagerung: Zollager und Freizonen) die Verwendung (Vorübergehende Verwendung und Endverwendung), und die Veredelung (aktive Veredelung, das bisherige Umwandlungsverfahren und die passive Veredelung). Die Inanspruchnahme dieser Verfahren bedarf der Bewilligung, Art. 211 UZK. Sie enden durch Überführung in eines der anderen beiden Zollverfahren nach Art. 5 Nr. 16 UZK oder durch eine der möglichen Schlussbehandlungen (Verwertung von Waren) nach Art. 197 - 200 UZK (Zerstörung, Einziehung und Veräußerung, Aufgabe zu Gunsten der Staatskasse).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon