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Erfolgsrechnung
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1. Begriff: Ermittlung des Erfolgs einer wirtschaftenden Institution innerhalb eines Zeitabschnitts (Totalrechnung, Periodenerfolgsrechnung). Die Art der zu erfassenden Rechengrößen hängt von den Zielen der jeweiligen Institution ab.
a) Erfolgsrechnung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen: Im Rahmen des externen Rechnungswesens:
(1) Vergleich von Anfangs- und Schlusskapital (Eigenkapital- oder Bilanzvergleich): stellt die einfachste Methode dar und ist bes. bei einfacher Buchführung anzuwenden. Die Quellen des Erfolgs sind nicht ersichtlich.
(2) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): ermöglicht eine genauere Darstellung des Erfolgs: (a) Bruttomethode: berücksichtigt sämtliche Aufwendungen und Erträge; (b) Nettomethode: berücksichtigt nur die Überschussbeträge (nach § 246 II HGB im handelsrechtlichen Jahresabschluss verboten). Im Rahmen des internen Rechnungswesens: Gegenüberstellung von Erlösen und Kosten.
b) Erfolgsrechnung für gemeinwirtschaftliche Unternehmen: Gegenüberstellung von sozialem Nutzen und sozialen Kosten. Damit verbunden sind erhebliche Messprobleme. (Diese Messprobleme gelten analog für Versuche, für erwerbswirtschaftliche Unternehmen neben dem monetären Erfolg das Ergebnis gesellschaftlicher Wirkungen auszuweisen; Sozialbilanz).
2. Formen:
(1) Nach der Vorgehensweise: progressive Erfolgsrechnung und retrograde Erfolgsrechnung;
(2) nach der Erfolgsberechnung: Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren.
Vgl. auch Bruttoerfolgsrechnung, Erfolgsquellenanalyse.
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