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Sozialbilanz

Definition: Was ist "Sozialbilanz"?

freiwillige Form einer systematischen und regelmäßigen Berichterstattung, die dazu dient, Informationen über die gesellschaftlich positiven und/oder negativen Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten zu veröffentlichen.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: freiwillige Form einer systematischen und regelmäßigen Berichterstattung, die dazu dient, Informationen über die gesellschaftlich positiven und/oder negativen Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten zu veröffentlichen.

    2. Charakterisierung: Die verschiedenen Sozialbilanzkonzepte sind Ausdruck des Versuches, den an einzelwirtschaftlichen Zielen ausgerichteten Jahresabschluss durch eine auf gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Ziele bezogene Berichterstattung zu ergänzen. Das klassische Rechnungswesen von Unternehmen wird als instrumentelle Grundlage für unzulänglich gehalten, sowohl für die unternehmensinterne Planung, Realisierung und Kontrolle einer sozialverantwortlichen Unternehmenspolitik als auch für Versuche einer darauf abzielenden externen Steuerung und Kontrolle des Unternehmensgeschehens. Gesucht wurde und wird nach einem brauchbaren Informations-, Planungs- und Rechnungslegungsinstrumentarium für Unternehmen zur Verwirklichung einer sozialverantwortlichen Unternehmenspolitik und - im Zusammenhang damit - nach einer neuen Bestimmung des Unternehmenserfolges.

    3. Die Praxis der Sozialbilanzierung in der Bundesrepublik Deutschland reduziert die gesellschaftsorientierte Unternehmensrechnung zum großen Teil auf die quantitativen Daten des Jahresabschlusses, deren Gruppierung bzw. Strukturierung, ergänzt um die verbale Beschreibung bewirkten sozialen Nutzens analog den Empfehlungen des Arbeitskreises „Sozialbilanz-Praxis“ (Zusammenschluss von Unternehmen) von 1977. Danach Gliederung der Sozialbilanz in:
    (1) Sozialbericht: mit statistischem Material angereicherte verbale Darstellung der Ziele, Maßnahmen, Leistungen und - soweit möglich - der Wirkungen gesellschaftsbezogener Aktivitäten der Unternehmen;
    (2) Wertschöpfungsrechnung: Ausweis des innerhalb einer Periode geschaffenen betrieblichen Wertzuwachses sowie dessen Verteilung (Wertschöpfung);
    (3) Sozialrechnung: Darstellung der vom Unternehmen geleisteten „gesellschaftsbezogenen“ Aufwendungen bzw. der dem Unternehmen zugeflossenen, direkt erfassbaren „gesellschaftsbezogenen“ Erträge durch Umgruppierung der Daten der GuV und deren Verteilung auf Beziehungsfelder wie Unternehmen und Mitarbeiter, Unternehmen und Staat, Unternehmen und Umwelt. Die Ertragsseite bilden Rückflusskategorien von der Gesellschaft zum Unternehmen wie z.B. Subventionen, Sonderabschreibungen, infrastrukturelle Leistungen etc. Gesellschaftsbezogene Aufwendungen sind z.B. Löhne, freiwillige Sozialleistungen, Steuern, Spenden, Ausgaben für Umweltschutz.

    Diesen Empfehlungen des Arbeitskreises hat der Deutsche Gewerkschaftsbund einen Katalog von arbeitsorientierten Indikatoren bzw. Kennzahlen entgegengesetzt, der die gewerkschaftlichen Forderungen zum Inhalt einer gesellschaftsbezogenen Rechnungslegung von dt. Großunternehmen präzisieren soll.

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