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Haupterwerbsbetrieb

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einzel- oder Familienbetrieb in der Landwirtschaft, der hauptberuflich bewirtschaftet wird. Haupterwerbsbetriebe umfassen die früheren Bezeichnungen Vollerwerbsbetrieb und Zuerwerbsbetrieb. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass mehr als die Hälfte des Einkommens aus landwirtschaftlicher Arbeit erzielt wird. Dem gegenüber stehen die sog. Nebenerwerbsbetriebe.

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