Konsultation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In Anbetracht zunehmender Komplexität (grenzüberschreitender) Geschäftsvorfälle, dynamischer technologischer Entwicklungen und u.U. langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen (z.B. Bußgeldverfahren) kommt der Konsultation eine immer größere Bedeutung zu. Aber auch der von Dritten eingeholte Rat wird vor dem Tribunal der Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers zu bestehen haben. Das von ihm gefällte abschließende Urteil muss immer sein eigenes sein, nicht das eines Dritten.
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