Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuerrechtsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.10.1989 m.spät.Änd. Die LStDV enthält Vorschriften über die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und die Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn.
Vgl. auch Lohnsteuer.
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