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Monopol

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Marktform, bei der auf der Seite des Angebots nur ein Verkäufer vorhanden ist (Angebotsmonopol). Der Monopolist steht einer Preisabsatzfunktion gegenüber, die gleichzeitig die Gesamtnachfragefunktion des Marktes ist; sein Aktionsparameter ist entweder der Preis oder die Menge. Die notwendige Gewinnmaximierungsbedingung lautet: Grenzkosten = Grenzerlös (monopolistische Preisbildung).

    2. Arten: a) Natürliches Monopol

    b) Rechtliches Monopol durch den Staat (z.B. Branntwein-Monopol) oder durch Gesetze (z.B. Patentrecht).

    c) Wirtschaftliches Monopol durch Vertrag (sog. Kollektiv-Monopol) oder originär (z.B. Kunstwerke oder schöne Seegrundstücke).

    3. Beurteilung: a) Bei einem Vergleich der Marktversorgung zwischen dem Monopol und vollkommener Konkurrenz wird oft behauptet, der Monopol-Preis liege über dem bei vollständiger Konkurrenz. Diese Aussage ist aber nur unter der Prämisse gleicher Kostenfunktionen richtig.

    b) Temporäre Monopol-Stellungen sind als Incentive in einer dynamischen Wirtschaft notwendig und erwünscht. Jedoch besteht die Gefahr, dass Unternehmen versuchen, aus der temporären eine dauerhafte Monopol-Stellung zu machen.

    Vgl. auch bilaterales Monopol, Monopson.

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