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OEEC

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Organization for European Economic Co-Operation, Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, Europäischer Wirtschaftsrat; am 16.4.1948 als Nachfolgerin des CEEC (Committee for European Economic Cooperation) von den am Marshall-Plan (ERP) teilnehmenden 16 europäischen Staaten und den Oberbefehlshabern der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone Deutschlands mit Sitz in Paris gegründet; seit 1.10.1961 in die OECD überführt.

    Aufgaben und Ziele: Aufstellung von koordinierten europäischen Wiederaufbauplänen, die von den USA bei der Gewährung der Marshall-Plan-Hilfe gefordert wurden; Aufbau einer gesunden europäischen Wirtschaft durch wirtschaftliche Zusammenarbeit: Förderung von Produktion, Rationalisierung, Vollbeschäftigung, Ausweitung und Erleichterung des europäischen Handels- und Zahlungsverkehrs, Abbau von Handelshemmnissen, Förderung von Zollunionen und Freihandelszonen, Aufrechterhaltung der Währungsstabilität, Verminderung von Zöllen. Am 18.8.1950 wurde ein Liberalisierungskodex beschlossen und am 19.9.1950 die Europäische Zahlungsunion (EZU) gegründet.

    Die OEEC hatte keine supranationalen Befugnisse, die Beschlüsse mussten i.d.R. einstimmig gefasst werden, wobei die Durchführung den Mitgliedsstaaten oblag.

    Würdigung: Die Konvention der OEEC erlaubte ihren Mitgliedern einen großen Freiraum. Als Koordinierungsorganisation war sie erfolgreich, da aus ihr wichtige Impulse einer Wirtschaftsunion hervorgingen, die zu einem engeren Zusammenschluss in EGKS und EWG sowie EFTA führten. Ihre wesentlichen Ziele, den Wiederaufbau zu fördern, eine stärkere Liberalisierung anzustreben und eine Multinationalisierung des innereuropäischen Zahlungsverkehrs zu fördern, wurde erreicht. Nach Erfüllung ihrer Aufgaben wurde durch Vertrag vom 14.12.1960 die OECD als Atlantische Organisation zur Förderung wirtschaftspolitischer Zusammenarbeit gegründet.

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