Ad-hoc-Kooperation
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Projektkooperation, Contractual Joint Venture; Formen vorübergehender Zusammenarbeit (Kooperation), die bevorzugt von Unternehmen der Investitionsgüterindustrie (v.a. Großanlagen) genutzt werden. Ad-hoc-Kooperationen enden mit dem Erreichen des vorgegebenen Projektziels; festere oder dauerhafte Organisationsstrukturen bilden sich kaum.
Organisationsformen der Ad-hoc-Kooperation:
(1) Konsortium: Jeder Partner trägt für seinen Beitrag zum Gesamtprojekt die Verantwortung;
(2) Arbeitsgemeinschaft: Die einzelne Partnerfirma ist für die Realisation des Gesamtprojektes verantwortlich;
(3) Projektgemeinschaft: Das Unternehmen mit der größten Erfahrung ist Hauptauftragnehmer und Systemführer, während den anderen Partnern die Rolle des Unterauftragnehmers bzw. Subunternehmers oder des Zulieferanten zukommt;
(4) Zusammenarbeit mit einer vom Auftraggeber eingesetzten Institution (Consulting Engineering-Büro, GTZ, DEG, Exporthandels-Unternehmen etc.) bes. bei Projekten in Entwicklungsländern.
Vgl. auch Exportgemeinschaft.