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Reichsmark (RM)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    dt. Währungseinheit, eingeteilt in 100 Reichspfennige; trat durch das Münzgesetz vom 30.8.1924 an die Stelle der Mark. Die Reichsmark war an das Gold gebunden.

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