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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Einkommensteuerrechts: Ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge und bestimmte Zinsen, den ein inländisches Kreditinstitut oder eine inländische Zweigniederlassung gesammelt zugunsten der von ihm vertretenen Kunden stellen kann (R 45 b H 45c EStR).
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