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Unschuldsvermutung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nach Art. 6 II Menschenrechtskonvention (MRK) wird bis zur gesetzlich geforderten Nachweiserbringung der Schuld vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist. Folgt auch aus dem Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 II, 28 I S. 1 GG.

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