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Unternehmensergebnis
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Unternehmensergebnis; Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen einer Unternehmung.
1. Das Unternehmensergebnis umfasst: a) in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): § 275 HGB, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außergewöhnliche Ergebnis (außerordentliche Aufwendungen, außerordentliche Erträge) minus Steuern.
b) in der Kostenrechung: das Betriebsergebnis korrigiert um nicht pagatorische Erlöse und Kosten und das neutrale Ergebnis.
2. Zu unterscheiden: a) Positives Unternehmensergebnis (Unternehmungsgewinn): Es liegt ein Gewinn (HGB: Jahresüberschuss) vor. Negatives Unternehmensergebnis (Unternehmensverlust): Es ist ein Verlust (HGB: Jahresfehlbetrag) eingetreten.
b) Totalergebnis: Unternehmensergebnis bezogen auf die gesamte Lebenszeit einer Unternehmung.
c) Periodenergebnis: Unternehmensergebnis bezogen auf einen Teilabschnitt, es kann ein Jahresergebnis [zu ermitteln durch jährliche Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)] oder kurzfristiges Ergebnis (zu ermitteln durch kurzfristige Erfolgsrechnung) sein.
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