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Unternehmensergebnis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmensergebnis; Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen einer Unternehmung.

    1. Das Unternehmensergebnis umfasst: a) in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): § 275 HGB, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außergewöhnliche Ergebnis (außerordentliche Aufwendungen, außerordentliche Erträge) minus Steuern.

    b) in der Kostenrechung: Das Betriebsergebnis korrigiert um nicht pagatorische Erlöse und Kosten und das neutrale Ergebnis.

    2. Zu unterscheiden: a) Positives Unternehmensergebnis (Unternehmungsgewinn): Es liegt ein Gewinn (HGB: Jahresüberschuss) vor. Negatives Unternehmensergebnis (Unternehmensverlust): Es ist ein Verlust (HGB: Jahresfehlbetrag) eingetreten.

    b) Totalergebnis: Unternehmensergebnis bezogen auf die gesamte Lebenszeit einer Unternehmung.

    c) Periodenergebnis: Unternehmensergebnis bezogen auf einen Teilabschnitt, es kann ein Jahresergebnis [zu ermitteln durch jährliche Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)] oder kurzfristiges Ergebnis (zu ermitteln durch kurzfristige Erfolgsrechnung) sein.

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