Unterschlagungsrevision
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Form der Revision, bei der nicht nur die ordnungsmäßige Buchung bestimmter Vorgänge zu prüfen ist, sondern auch die rechtmäßige oder unrechtmäßige Verwendung entnommener Gelder, Wertpapiere oder sonstiger anvertrauter Gegenstände. Unterschlagungsrevision ist Sammelbegriff für Prüfungen bei Verfehlungen verschiedener Art, wie Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, sowie allg. bei unsolider und unkorrekter Geschäftsführung zum Vorteil des Handelnden, also Arten von Verfehlungen, mit denen häufig auch eine Straftat verbunden ist.
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