Direkt zum Inhalt

verbundenes Geschäft

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geschäft, bei dem gleichzeitig ein Kauf (oder ein sonstiger Vertrag) und ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden, wobei mit der Darlehenssumme die Gegenleistung aus dem ersten Vertrag finanziert wird. Beide Verträge gelten dann als wirtschaftliche Einheit (s. § 358 BGB, insbes. § 358 III BGB).

    Vgl. finanzierter Abzahlungskauf, finanziertes Abzahlungsgeschäft.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "verbundenes Geschäft"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap verbundenes Geschäft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verbundenes-geschaeft-47887 node47887 verbundenes Geschäft node32378 finanziertes Abzahlungsgeschäft node47887->node32378 node29015 Abzahlungsgeschäft node32378->node29015 node37064 Kreditvertrag node37064->node32378 node47313 Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) node47313->node32378
    Mindmap verbundenes Geschäft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verbundenes-geschaeft-47887 node47887 verbundenes Geschäft node32378 finanziertes Abzahlungsgeschäft node47887->node32378

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete